Rechtsprechung
   AG Bad Iburg, 23.05.2006 - 4c C 416/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37929
AG Bad Iburg, 23.05.2006 - 4c C 416/06 (https://dejure.org/2006,37929)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 23.05.2006 - 4c C 416/06 (https://dejure.org/2006,37929)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 4c C 416/06 (https://dejure.org/2006,37929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,37929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95

    Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des

    Auszug aus AG Bad Iburg, 23.05.2006 - 4c C 416/06
    In einem solchen Falle gehört die Guthabenforderung gegen die Bank zum Vermögen des Kontoinhabers; der Antragstellerin steht lediglich ein schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch zu (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 151/95 ).

    Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen das Guthaben dem Vermögen des Dritten zuzurechnen ist, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Einzahlungen auf ein ausschließlich zur Verwaltung von Fremdgeldern eingerichtetes und benutztes Sonderkonto erfolgt sind ( BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 151/95 ; OLG Zweibrücken, 1 U 97/96).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.1997 - 1 U 97/96
    Auszug aus AG Bad Iburg, 23.05.2006 - 4c C 416/06
    Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen das Guthaben dem Vermögen des Dritten zuzurechnen ist, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Einzahlungen auf ein ausschließlich zur Verwaltung von Fremdgeldern eingerichtetes und benutztes Sonderkonto erfolgt sind ( BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 151/95 ; OLG Zweibrücken, 1 U 97/96).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus AG Bad Iburg, 23.05.2006 - 4c C 416/06
    Diese untersagt es dem Treuhänder, das Vermögen des Treugebers mit eigenem zu vermengen ( BGH ZIP 2003, 1404 [BGH 24.06.2003 - IX ZR 120/02] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht